Bonifatiusplatz 2,  Hannover

Übersetzungen polnisch beglaubigt

Alina Brockelt

gerichtlich ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die polnische Sprache
PREISE

Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
(deutsch-polnisch und polnisch-deutsch)

Übersetzung von Standardurkunden und -dokumenten

Die Übersetzung von Standardurkunden und -dokumenten (z. B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome) für Privatkunden rechne ich pauschal nach Festpreisen ab. Für die Beglaubigung der Übersetzung berechne ich keine Zusatzgebühr.

Pauschalpreise für beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten

(inkl. Beglaubigungsgebühr)

  • 60,00 € polnische Geburtsurkunde
    (gekürzte Fassung)
  • 70,00 €polnische Geburtsurkunde
    (vollständige Fassung)
  • 50,00 € deutsche Geburtsurkunde
  • 70,00 € polnische Eheurkunde
    (vollständige Fassung)
  • 60,00 € polnische Eheurkunde
    (gekürzte Fassung)
  • 50,00 € deutsche Eheurkunde
  • 60,00 € polnische Sterbeurkunde
    (gekürzte Fassung)
  • 70,00 € polnische Sterbeurkunde
    (vollständige Fassung)
  • 50,00 € deutsche Sterbeurkunde
  • 90,00 € Abschrift aus dem Familienbuch
  • 60,00 €Ehefähigkeitszeugnis
    (świadectwo zdolności do zawarcia małżeństwa)
  • 50,00 €Abiturzeugnis Polnisch-Deutsch
    (neues Abitur)
  • 90,00 €Abiturzeugnis Polnisch-Deutsch
    (altes Abitur)
  • 70,00 €Abschlusszeugnis Gymnasium
    (świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego)
  • 60,00 €Zeugnis über die Erlangung einer beruflichen Qualifikation
    (dyplom potwierdzający kwalifikacje zawodowe)
  • 60,00 €Hochschuldiplom
  • 40,00 €Diploma Supplement
    pro Seite
  • 60,00 €Meisterbrief
  • 60,00 €Gesellenbrief
  • 60,00 €Führerschein
  • 70,00 €Zulassungsbescheinigung Teil I
    Fahrzeugbrief
  • 70,00 €Zulassungsbescheinigung Teil II
    Fahrzeugschein
  • 60,00 €Bescheinigung gemäß Art. 39
    über Entscheidungen in Ehesachen
  • 100,00 €Gewerbeanmeldung
    auch: Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung
  • 50,00 €Mindestpauschale für Kleinaufträge
  • 24-Stunden-Service: 50% Zuschlag

Übersetzung von nicht standarisierten Texten

Bei Übersetzungen von nicht standarisierten Texten (z. B. Unternehmensdokumenten, juristischen Texten, Urteilen, gerichtlichem und behördlichem Schriftverkehr) lege ich für die Berechnung des Preises eine Normzeile (55 Anschläge) des Zieltextes zugrunde. Die Höhe des Honorars für Übersetzungsleistungen hängt von dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Dringlichkeit der Übersetzung und dem Format der Vorlage ab.

Dolmetschen

Die Dolmetscherleistungen (z. B. Notar- und Rechtsanwaltstermine, Behördengänge, JVA-Besuche) rechne ich grundsätzlich nach Stunden ab. In diesem Fall stelle ich die Tätigkeitszeit, die Reisezeit, die Wartezeit, die Reisekosten und gegebenenfalls die erforderliche Vorbereitungszeit in Rechnung. Bei Einsätzen für die Justiz und andere Behörden rechne ich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG ab.
Rufen Sie mich an oder senden Sie mir die zu übersetzenden Unterlagen per E-Mail oder als Foto (z. B. per WhatsApp) zu. Sie erhalten von mir sehr zeitnah ein unverbindliches Angebot. Sämtliche Dokumente und Informationen, die Sie mir zur Angebotserstellung zukommen lassen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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